Düsseldorfer Feuerwehr: Checkt die Rauchmelder!
Veröffentlicht: Freitag, 13.08.2021 09:36
Die Düsseldorfer Feuerwehr appelliert an die Menschen in Düsseldorf die Rauchmelder in Wohnungen und Häusern regelmäßig zu warten. Denn: Rauchmelder können Leben retten, wenn sie funktionieren.
Die Feuerwehr empfiehlt die Rauchmelder mindestens einmal im Jahr zu checken. In den meisten Fällen gibt es eine Prüftaste. Wenn die gedrückt wird muss ein Ton zu hören sein. Wenn nicht müssen die Batterien oder das Gerät ausgetauscht werden. Seit ein paar Jahren sind Rauchmelder in NRW Pflicht. Unter anderem in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren. Letztes Jahr konnten wegen ausgelöster Rauchmelder 62 Menschen in Düsseldorf gerettet werden.
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Rauchmelder in nur vier Schritten prüfen
Die regelmäßige Überprüfung der Funktionstüchtigkeit ist die Grundsäule für einen guten Schutz. Zur Prüfung kann der Rauchmelder über die Prüftaste getestet werden. Ist bei der Überprüfung kein Ton hörbar, muss die Batterie getauscht werden. Wenn der Rauchmelder in regelmäßigen Abständen ohne sichtbaren Grund einen Einzelton von sich gibt, ist dies meist ein Anzeichen für eine zu geringe Batteriespannung. Spätestens dann sollten Bewohner oder Eigentümer ebenfalls die Batterie tauschen. Im zweiten Schritt sollte ein routinemäßiger Check auf Verschmutzungen durchgeführt werden und bei Bedarf gemäß Herstellerangaben eine vorsichtige Säuberung der Rauchmelder vorgenommen werden. Die Umgebung sollte zudem auf Hindernisse überprüft werden, Experten empfehlen rund 50 Zentimeter Abstand rund um den elektronischen Lebensretter. Überprüft werden sollte auch, ob Räumlichkeiten umgestaltet oder umgewandelt wurden. Im vierten Schritt und letzten Punkt der Überprüfung sollten alle Rauchmelder, die älter als zehn Jahre sind, vorsorglich ausgetauscht werden. Die sehr empfindlichen elektrischen Bauteile altern und gewährleisten nach einer solch langen Zeit keine Sicherheit mehr.
Der richtige Rauchmelder
Kaufinteressierte sollten vor einem Erwerb auf einige wenige Qualitätsmerkmale achten. Grundsätzlich können Rauchmelder in Elektrofachgeschäften, Baumärkten und Online-Shops und im gut sortierten Einzelhandel beschafft werden. Egal für welche Bezugsquelle sich entschieden wird, sollten die Rauchmelder über die Kennzeichnung DIN EN 14604 verfügen. Vor dem Kauf sollte zudem die genaue Anzahl der Rauchmelder berechnet werden. Für einen gesetzlichen Mindestschutz müssen alle Schlaf-, Kinder- und Gästezimmer über einen eigenen Rauchmelder verfügen. Aber auch Flur und Treppenräume in Einfamilienhäusern fallen unter die gesetzliche Ausstattungspflicht. Die Experten empfehlen darüber hinaus, auch in ständig genutzten Aufenthaltsräumen die Anbringung von Rauchmeldern zu erwägen. Darunter fallen unter anderem Wohn- und Arbeitszimmer. Für einen hochwertigen Rauchmelder sprechen zudem folgende Merkmale: eine fest eingebaute 10-Jahres-Batterie, eine verständliche Bedienungsanleitung und das Qualitätszeichen "Q" auf Rauchmelder und Verpackung.
Pressemitteilung der Düsseldorfer Feuerwehr