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Grundschulkinder bei der Verleihung der Preise zum Zu-Fuß-zur-Schule-Tag.
© Antenne Düsseldorf/ Jaquelin Kosanke
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Steuern sparen durch Großeltern als Kinderbetreuer

Wenn Eltern Oma und Opa auf ihre Kinder aufpassen lassen, können sie Steuern sparen. Die Steuerberaterkammer Düsseldorf hat dazu Tipps. Es gibt aber einige Voraussetzungen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 16.04.2025 12:58

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Sonderausgaben für Betreuungskosten

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Bis zu 80 Prozent der Betreuungskosten können Eltern als Sonderausgaben angeben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Großeltern tatsächlich eine Art Gehalt fürs Aufpassen bekommen, egal wie hoch es ist.

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Dokumentation ist entscheidend

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Wichtig ist, dass alles dokumentiert ist. Das heißt es muss einen Vertrag zwischen Eltern und Großeltern geben, eine Übersicht über die Betreuungszeiten und Überweisungsbelege. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

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Einschränkungen bei gelegentlicher Betreuung

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Steuerlich nicht absetzen können Eltern Betreuungskosten, wenn Großeltern nur ab und zu einspringen - zum Beispiel wenn Eltern oder Kinder krank sind.

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Weitere Infos und Links zum Thema:

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