Düsseldorf: Kein Täter nach Bombenanschlag am Wehrhahn

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat den Freispruch nach dem Bombenanschlag am Wehrhahn bestätigt. Damit ist für den Anschlag vor 21 Jahren immer noch kein Täter gefunden. Bei dem Anschlag waren zehn jüdische Sprachschüler zum Teil lebensgefährlich verletzt worden.

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Der zuständige Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe sagte, das Landgericht Düsseldorf habe den Freispruch für den früheren Neonazi Ralf S. rechtsfehlerfrei begründet. Und darauf komme es an. Die Beweiswürdigung sei Sache der Richter in Düsseldorf gewesen. Dem freigesprochenen Angeklagten steht aufgrund der heutigen Entscheidung nun auch eine Entschädigung zu. Ralf S. war ins Visier der Ermittler geraten, weil er sich angeblich damit gebrüstet hatte, für den Bombenanschlag verantwortlich gewesen zu sein.

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