AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Radiowerbung

Die PFD Pressefunk GmbH (nachfolgend "PFD") bietet im eigenen Namen und für Rechnung der Sender ANTENNE DÜSSELDORF, RADIO NEANDERTAL, RADIO WUPPERTAL, WELLE NIEDERRHEIN, RADIO 90,1, NE-WS 89.4, RADIO RSG, ANTENNE NIEDERRHEIN und ANTENNE AC Werbekundenaufträge unter Anwendung folgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen an:

1

Werbekundenauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen Auftraggeber und der PFD über die Verbreitung von Werbung im Rundfunk und Internet (u.a. auch Webradio, Simulcast, Radio Apps etc.) auf Werbeplattformen der jeweiligen Sender. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, PFD hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2

Werbekundenaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die PFD verbindlich, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der Schriftform. Die minimale Spotlänge pro Einzelkunde beträgt 10 Sekunden. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich der Sender vor, Sendeunterlagen - auch einzelne Werbespots - nach einheitlichen Grundsätzen, z.B. wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form, häufiger Wiederholung oder ihrer technischen Qualität, zurückzuweisen; die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber auf Anfrage mitgeteilt. Hieraus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

3

Die Ausstrahlung von Verbund-/Klickerwerbung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Senders/ der Sender. Der Werbekundenauftrag muss sich jeweils auf ein Produkt/eine Dienstleistung des beauftragenden Unternehmens beschränken.

4

Die PFD bestätigt jeweils nur die Sendestunde und nicht den Werbeblock. Unabhängig davon ist der landesweite Werbeblock (ca. XX:52 Uhr, der landesweite Werbeblock findet jeweils stündlich immer um die gleiche Uhrzeit statt; Bsp: 08:52 Uhr, 09:52 Uhr, 10:52 Uhr etc.) nur für landesweite Werbung vorbehalten.

5

Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch kann eine Gewähr für die Einhaltung oder eine bestimmte Reihenfolge nicht gegeben werden. Kann ein Auftrag aus Gründen des Programms (Naturkatastrophen, Terroranschlägen o.ä.) zum vorgesehenen Sendetermin nicht ausgestrahlt werden oder fällt er infolge technischer Störung oder durch eine Betriebsunterbrechung aus, wird er nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt. Zur Vorverlegung oder Nachholung bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung; als unerheblich gilt insbesondere eine Verschiebung am gleichen Tag. In den genannten Fällen ist die PFD auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

6

Die PFD gewährleistet die technisch einwandfreie Ausstrahlung der in Auftrag gegebenen Werbekundenaufträge. Die vereinbarte Sendezeit bzw. die vereinbarte Platzierung wird soweit möglich und nach Maßgabe von Ziffer 5. eingehalten. Während des Bürgerfunks, der zu unterschiedlichen Zeiten in den Abendstunden ausgestrahlt wird, werden keine Werbespots ausgestrahlt. Im Falle eines Mangels oder des Ausfalls der Ausstrahlung hat der Auftraggeber lediglich Anspruch auf Wiederholung der Ausstrahlung. Die PFD übernimmt darüber hinaus keinerlei Gewähr. Schadenersatzansprüche wegen der Nichtschaltung oder der mangelhaften Schaltung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verspätete Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Audiospots auch im Simulcaststream ausgestrahlt werden. Sofern der Auftraggeber die Ausstrahlung des Spots auch im Simulcaststream wünscht, hat er diese gesondert zu beauftragen.

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Der Auftraggeber verpflichtet sich, die sendefähigen Unterlagen bis spätestens 3 Werktage vor der Erstausstrahlung dem Sender zur Verfügung zu stellen, Abweichungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Kommt er dieser Verpflichtung nicht oder nur unvollständig nach, behält die PFD den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, ohne zur Sendung verpflichtet zu sein. Es werden für die Audiospots benötigt: Einschaltplan, CD, MP3- bzw. Wave-Datei (Aussteuerung der Pegel: -9 dBFS (digital) +6 dBu (analog)) per E-Mail (fkw@pressefunk.de), Angaben über Spotlänge, den Kunden, das Produkt sowie GEMA-Angaben: Komponist und Produzent, Musikdauer in Sekunden, ggf. Titel (fehlen diese Angaben, enthält der Spot keine GEMA-pflichtige Musik). Von den Texten muss eine schriftliche Kopie mitgeliefert werden. Für die Audiospots, welche im Webradio oder im Simulcaststream ausgeliefert werden sollen, werden benötigt: MP3 Audioformat, Bitrate mind. 128 kbp/s, Abtastrate 44.1 kHz (CD-Audio), Bittiefe 16 Bit. Der Auftraggeber bestätigt, über sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie über sämtliche weitere Rechte in dem für die Ausstrahlung des Werbespots erforderlichen Umfang zu verfügen. Er übernimmt die Haftung für den Inhalt seiner Werbesendungen und stellt die PFD, die Sender bzw. die Programmanbieter von Ansprüchen Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsund/ oder Wettbewerbsverletzungen frei. Wird dennoch die PFD oder die Sender bzw. der Programmanbieter wegen des Inhaltes von Werbesendungen von Dritten in Anspruch genommen, so haftet der Auftraggeber für jeglichen der PFD oder den Sendern bzw. den Programmanbietern daraus entstandenen Schaden. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendebänder verspätet oder falsch gegengezeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Bei fernmündlich oder fernschriftlich übermittelten Texten liegt das Risiko für etwaige Fehler bei der Durchsage beim Auftraggeber. Der Sender ist nicht zur unbegrenzten Archivierung oder Aufbewahrung der Sendeunterlagen verpflichtet. Spätestens 3 Monate nach der letzten Ausstrahlung ist die PFD bzw. der jeweilige Sender berechtigt, die Sendeunterlagen zu vernichten. Unterlagen, die nicht Eigentum der PFD bzw. des Senders sind, lagern auf Gefahr des Eigentümers. Die Rücksendung erfolgt nur auf Verlangen des Auftraggebers. Die PFD, die Sender bzw. die Programmanbieter können Mitschnitte der ausgestrahlten Werbespots bzw. des jeweiligen Werbeblocks dem Auftraggeber und anderen Kunden überlassen. Die PFD weist die Kunden bzw. den Auftraggeber darauf hin, dass eine weitergehende Nutzung nicht erlaubt ist.

8

Aufträge werden grundsätzlich als für den Kunden verpflichtende Festaufträge angenommen. In besonders begründeten Fällen kann die PFD sich mit einer Stornierung einverstanden erklären, wenn ein entsprechender Antrag 3 Wochen vor dem ersten Ausstrahlungstermin schriftlich bei der PFD eingegangen ist. Stimmt die PFD einer Stornierung oder Verschiebung kurzfristig zu, kann sie 50% des stornierten oder verschobenen Auftragswertes in Rechnung stellen. Das Gesamtvolumen bleibt davon unberührt.

9

Abschlüsse werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste innerhalb eines Jahres abgewickelt. Hiervon sind Sonderwerbeformen und deren Sekundenkontingente sowie Werbeschaltungen zu vergünstigten Konditionen ausgeschlossen. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Rechnungserstellung erfolgt wöchentlich. Bei Aufträgen mit einem Volumen von mehr als 5 Werbespots / übrige Sonderwerbeformen behält sich der Sender vor, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung zu verlangen. Rechnungen für Werbesendungen, die den Auftragszeitraum einer Woche überschreiten, werden als Sammelrechnung pro Monat nach der letzten Ausstrahlung für den gesamten Kalendermonat erstellt. Sie werden fällig netto, ohne Abzug, 14 Tage nach Rechnungslegung. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung, eingehend bei der PFD oder bei Bankeinzug, werden 2% Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden dem Auftraggeber bankübliche Verzugszinsen sowie die Einzugskosten berechnet. Die PFD behält sich für diesen Fall vor, die weitere Durchführung des Werbefunkauftrages zurückzustellen sowie den ihr durch die Rückstellung entstehenden Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 3 Bankarbeitstage verkürzt. Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die PFD verursacht wurde. Durch die Zurückstellung der Ausstrahlung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch. Darüber hinaus ist die PFD berechtigt, während oder vor der Laufzeit des Werbefunkauftrages, das Erscheinen des Werbespots oder weiterer Werbespots von der Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme abhängig zu machen. Die Spots werden grundsätzlich effektiv abgerechnet, d.h. sollte die Spotlänge nach Erstellung des Auftrages länger als bereits eingebucht sein, werden die entsprechenden Sekunden nachberechnet. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall. Kombi-Rabatte werden nur gewährt, wenn mehr als ein Sender in der gleichen Stunde, am gleichen Tag, mit gleicher Spotlänge und dem gleichen Kunden belegt werden.

10

Die Haftung der PFD für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet die PFD für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers resultieren, haftet die PFD aber nur den typischerweise entstehenden Schaden.

11

Tarifänderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber bekanntgegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der geänderten Preisinformation vom Vertrag mit Wirkung für die Zukunft zurücktreten. Er hat dies jedoch gegenüber der PFD unverzüglich nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich mitzuteilen. Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit.

12

Auf die jeweils gültigen Preise gewährt die PFD bei der Rechnungslegung Nachlässe bezogen auf das Kalenderjahr laut Rabattstaffel gemäß dem vereinbarten Auftragsvolumen. Sie werden spätestens bei Beendigung des Kalenderjahres rückwirkend entsprechend der tatsächlich abgenommenen Sendezeit abgerechnet. Ausgeschlossen hiervon sind Sonderwerbeformen und deren Sekundenkontingente sowie Werbeschaltungen zu vergünstigten Konditionen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Sofern Audiospots als Pre- oder In-Stream-Spots in Webchannels oder Simulcast ausgestrahlt werden, berechnet sich der Einschaltpreis nach ausgelieferte Kontakte. Die maximale Länge für diesen Spot beträgt 30 Sekunden. Umsätze aus Aufträgen verschiedener Unternehmen gelten als Umsätze eines einzigen Werbetreibenden, wenn und soweit: eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die steuerliche Organschaft vorliegt oder eine aktuelle Bescheinigung eines öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers darüber vorliegt, dass zwischen den in Betracht kommenden Unternehmen eine Beziehung im Sinne des § 290 Abs. 1, 2 HGB besteht bzw. sie einen Gleichordnungskonzern bilden. Dabei sind die Rechtsform sowie der Sitz (In- und Ausland) der beteiligten Unternehmen ohne Bedeutung. Änderungen der Organschaft im Vertragsjahr werden bei der Rabattierung durch anteilige Berechnung berücksichtigt.

13

Agenturprovisionen: Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf den Netto-Netto-Betrag nach Abzug von Kombi-, Mengen- und/oder Sonderrabatten und vor der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Rabatte werden nur einzelkundenbezogen bzw. per Einzelkunde der Agentur gewährt. Die Agenturen und Werbungsmittler verpflichten sich, ihre Kunden über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einschaltpreise (ohne Spotproduktions- und weitere Nebenkosten) und Rabatte der Sender in Kenntnis zu setzen sowie in ihren Rechnungen die gewährten Rabatte auszuweisen.

14

Die der PFD zur Verfügung gestellten Kundendaten werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zum Datenschutz ausschließlich für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erhoben, verarbeitet und gespeichert. Der Auftraggeber willigt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen in eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der übermittelten und zur Verfügung gestellten Daten durch die PFD ein.

15

Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Düsseldorf. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt; anstelle des unwirksamen Teils soll eine angemessene Regelung treten, die dem verfolgten Zweck soweit wie möglich entspricht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Werbung

§ 1 Geltungsbereich der AGB

  1. Die Lokalradio Düsseldorf Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieter“ genannt) bietet die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel auf der Webseite https://www.antenneduesseldorf.de/index.html unter Anwendung folgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) an.
  2. Sollen zusätzlich zu der Schaltung von Online-Werbung auch Verträge über das Hörfunk-Werbespotprodukt „FUNK-KOMBI WEST“ beauftragt werden, gelten für diese zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Hörfunk-Werbespotprodukt, abrufbar unter http://www.funkkombiwest.de/werben_buchen/agb.html.
  3. Die unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens des Anbieters führt nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten. Der Anbieter schließt vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, einen Vertrag mit dem Kunden grundsätzlich auf der Grundlage dieser AGB.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Dazu wird der Anbieter seinen Kunden rechtzeitig, d.h. mindestens ein Monat vorher, über die Änderungen unterrichten.

§ 2 Werbeauftrag

  1. Werbeauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere in Online-Medien zum Zwecke der Verbreitung.
  2. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden.
  3. Der Kunde erhält auf Anfrage eine Preisliste des Anbieters.

§ 3 Werbemittel

  1. Werbemittel im Sinne dieser AGB können aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Elemente bestehen: a) Bilder und/oder Texte, b) Tonfolgen und/oder Bewegtbilder, c) sensitive Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Kunde genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Kunden liegen (z. B. Link), d) Pre-Roll-Spots: ein kurzes Werbevideo, welches vor dem Video Content ausgespielt wird
  2. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden von dem Anbieter als Werbung gekennzeichnet.
  3. Im Interesse des Auftraggebers wie auch der Nutzer dürfen die geschalteten Werbemittel hinsichtlich der Datenmenge eine Obergrenze nicht überschreiten: a) Superbanner: max. 30kB, b) Skyscraper: max. 30 kB, c) Wallpaper: max. 60 kB, d) Billboard: max. 80 kB, e) Fullbanner: max. 80 kB, f) Rectangle: max. 80 kB, g) PreRoll: max. Dateigröße:
  4. Die Schaltung von Sonderformaten und -werbeformen ist nur nach Rücksprache mit und Zustimmung des Anbieters möglich.

§ 4 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt durch schriftliche oder per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrages durch den Anbieter zustande.
  2. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbetreibender selbst Kunde werden, so muss er von der Werbeagentur vor Vertragsschluss ausdrücklich benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu erlangen.
  3. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der Schriftform.
  4. Von einem Vertragsschluss ausgeschlossen sind Verbraucher gemäß § 13 BGB.

§ 5 Ablehnungsbefugnis

  1. Der Anbieter behält sich vor, die Ausführung auch rechtsverbindlich angenommener Aufträge wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen. Die Ablehnung erfolgt nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen, wenn der Inhalt der Werbeaufträge gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder der Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder die Veröffentlichung der Werbeaufträge für den Anbieter unzumutbar ist.
  2. Dies gilt auch für den Fall, dass die in dem Werbeauftrag beworbene Ziel-URL gegen einen der vorgenannten Ausschlussgründe verstößt.
  3. Die Zurückweisung wird dem Kunden des Anbieters schriftlich mitgeteilt. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, dem Anbieter eine geänderte Version des zu schaltenden Werbemittels und/oder der Ziel-URL, auf die verlinkt werden soll, zu übermitteln. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem Kunden nach Nachweis durch den Anbieter in Rechnung gestellt werden. Geht dieser Ersatz bzw. die neue Adresse nicht mehr rechtzeitig für die Einhaltung des ursprünglich vereinbarten Insertionstermines bei dem Anbieter ein, behält die PFD den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn die Schaltung des Werbemittels nicht erfolgt.

§ 6 Terminverschiebung

Die gebührenfreie Verschiebung eines vereinbarten Insertionstermines ist nur möglich bis spätestens 7 Werktage vor dem zunächst vereinbarten Insertionstermins und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten und Zustimmung des Anbieters.

§ 7 Stornierung

Eine gebührenfreie Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nur bis spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Insertionstermines möglich. Die Stornierung bedarf der Schriftform.

§ 8 Nachlasserstattung

  1. Wird ein Auftrag aus Gründen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass des Anbieters zu erstatten.
  2. Der Kunde hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

§ 9 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde garantiert, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Kunde ist verpflichtet den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
  2. Der Kunde überträgt dem Anbieter sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte.
  3. Der Kunde garantiert, bei der Gestaltung der Werbemittel die gesetzlichen Bestimmungen und Grenzen einzuhalten.
  4. Der Kunde garantiert, die Werbemittel vollständig, rechtzeitig, fehlerfrei und in geeigneter Form anzuliefern. Rechtzeitig ist eine Anlieferung bis 7 Arbeitstage vor Schaltungsbeginn. PreRoll Spots sind wie folgt anzuliefern:
  5. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nur unvollständig nach, behält der Anbieter den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, ohne zur Werbeschaltung verpflichtet zu sein.
  6. Die Pflicht seitens des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

§ 10 Platzierungsangabe

  1. Hat der Kunde keinen Platzierungswunsch für das Werbemittel geäußert, ist die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang maßgeblich. Die Platzierung des Werbemittels wird vom Kunden und dem Anbieter einvernehmlich vorgenommen.
  2. Sollte dies nicht herstellbar sein, entscheidet der Anbieter nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Kunden.

§ 11 Gewährleistung des Anbieters

  1. Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine von Fehlern vollkommen freie Wiedergabe des Werbemittels zu ermöglichen.
  2. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor, wenn er hervorgerufen wird: a) durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser), b) durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, c) durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern oder Online-Diensten), d) durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online Dienste, e) durch einen Ausfall der Ad-Server oder der Server des jeweilig zum Einsatz kommenden Content-Management-Systems, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, f) Rectangle: max. 80 kB, g) PreRoll: max. Dateigröße:
  3. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  4. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Kunde Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt die PFD eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Kunde ein Recht zur Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
  5. Der Anbieterbehält sich vor, Teile der Angebote oder einzelne oder alle Angebote als Ganze ohne gesonderte Ankündigung zu verändern oder endgültig einzustellen. Ansprüche erwachsen hieraus nicht.

§ 12 Mängelrüge und Leistungsstörung

  1. Der Kunde hat das Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung auf Richtigkeit zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Einschaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln ab dem Zeitpunkt ihrer Entdeckung.
  2. Die Einschaltung des Werbemittels gilt als genehmigt für den Fall, dass der Kunde eine rechtzeitige Mängelrüge unterlässt. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten für etwaige nachträglich von ihm gewünschte Änderungen.
  3. Fällt die Durchführung eines Werbeauftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. von anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Werbeauftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

§ 13 Haftung

Der Anbieter, einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 14 Preise

  1. Es gilt der im Zeitpunkt der Auftragserteilung dem Kundenmitgeteilte Preis.
  2. Preiserhöhungen werden sechs Wochen vor Inkrafttreten dem Kunden bekanntgegeben. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisliste vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt ist dem Anbieter gegenüber jedoch unverzüglich nach Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich mitzuteilen.
  3. Alle Preisangaben verstehen sich brutto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Nachlässe werden entsprechend der Nachlass-Staffel gewährt.
  4. Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Kunden werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % auf den Netto-Betrag nach Abzug von Kombi-, Mengen- und/oder Sonderrabatten und vor der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Rabatte werden nur einzelkundenbezogen bzw. per Einzelkunde der Agentur gewährt. Die Agenturen und Werbungsmittler verpflichten sich, ihre Kunden über die AGB, Werbepreise und Rabatte der Sender in Kenntnis zu setzen sowie in ihren Rechnungen die gewährten Rabatte auszuweisen.

§ 15 Zahlung und Zahlungsverzug

  1. Die Abrechnung der Werbeschaltung erfolgt jeweils zum nächstmöglichen Rechnungslauf nach Ausstrahlung des letzten Werbespots oder nach erbrachter Leistung eines Auftrages bzw. bei monatsübergreifenden Aufträgen jeweils am Monatsende als Teilrechnung. Die Rechnungen werden jeweils wöchentlich montags sowie am Monatsende erstellt. Sie werden fällig netto, ohne Abzug, 14 Tage nach Rechnungslegung. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung eingehend bei dem Anbieter oder bei Bankeinzug, werden 2 %-Skonto gewährt.
  2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden dem Auftraggeber bankübliche Verzugszinsen sowie die Einzugskosten berechnet. Der Anbieter behält sich für diesen Fall vor, die weitere Durchführung des Werbeauftrages zurückzustellen sowie den ihr durch die Rückstellung entstehenden Schaden dem Kunden in Rechnung zu stellen.
  3. Für den Fall des Vorliegens einer Einzugsermächtigung wird die Frist für die Vorabankündigung auf 3 Bankarbeitstage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Anbieter verursacht wurde.
  4. Durch die Zurückstellung der Schaltung entsteht dem Kunden kein Ersatzanspruch. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, während oder vor der Laufzeit des Werbeauftrages, das Erscheinen des Werbemittels von der Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme abhängig zu machen.

§ 16 Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt

§ 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Düsseldorf.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes.

§ 18 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich der Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.