Düsseldorf: Neue Corona-Verordnung

Das Bundeskabinett hat die Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst beschlossen. Die aktuellen Regeln sehen vor, dass die Maskenpflicht weiterhin im Öffentlichen Personennahverkehr gilt. Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht bestehen. Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.

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Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Corona-Test bleiben unverändert: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. Hier in NRW ist hierfür weiterhin ein offizieller negativer Corona-Schnelltest oder ein PCR-Test erforderlich. Zur Corona-Lage in Düsseldorf: Hier liegt die Inzidenz aktuell bei 313 – also rund 70 Punkte niedriger als heute vor einer Woche. Eine Überlastung des Gesundheitssystems ist weiter nicht in Sicht.

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