Düsseldorf - Vorsicht bei der Einfuhr von Lebensmitteln

Beim Mitbringen von Lebensmitteln aus dem Urlaub sollte man aufpassen. Dazu rät das städtische Amt für Verbraucherschutz.

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Es geht dabei speziell um tierische Produkte aus NICHT-EU-Ländern, also zum Beispiel Käse, Wurst oder Fleisch. Deren Einfuhr ist verboten, um die Verbreitung von Tierseuchen zu vermeiden. Wer bei einer Zollkontrolle trotzdem mit solchen Lebensmitteln erwischt wird, kann zum Beispiel eine Geldstrafe bekommen. Es gibt auch Ausnahmen: Das Mitbringen von Fisch aus Island ist zum Beispiel erlaubt.

Weitere Infos und Links zum Thema

Hier der komplette Hinweis des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

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