Düsseldorf: Widerspruchsrecht gegen Datenweitergabe

Neuer Studienplatz, Jobwechsel oder die erste eigene Wohnung - wer sich in Düsseldorf anmeldet oder wer gerade volljährig geworden ist, bekommt oft Post, die man gar nicht erwartet hatte. Zum Beispiel Werbung der Bundeswehr, von politischen Parteien oder Infos von der Kirchengemeinde.

© Landeshauptstadt Düsseldorf/Michael Gstettenbauer

Auch können die eigenen Daten in öffentlichen Telefon- oder Adressbüchern auftauchen. Das liegt daran, dass das Amt für Einwohnerwesen Auskünfte aus dem Melderegister weitergeben darf, wenn man nicht ausdrücklich dagegen widerspricht. Auf dieses Widerspruchsrecht weist die Stadt regelmäßig hin. Einen Vordruck dazu gibt es auf den Seiten der Stadt Düsseldorf.

Weitere Infos und Links zum Thema:

Das Recht auf "vergessen werden" - Datenschutz im Netz

aktuelle Nachrichten aus Düsseldorf

Vordruck der Stadt Düsseldorf für den Widerspruch zur Datenweitergabe



Der jeweilige Widerspruch ist schriftlich - unter Angabe des Vor- und Familiennamens sowie des Geburtsdatums - zu richten an die


Landeshauptstadt Düsseldorf

Der Oberbürgermeister

- Amt für Einwohnerwesen -

40200 Düsseldorf

Der jeweilige Widerspruch kann auch in den Bürgerbüros zur Niederschrift abgegeben werden:


Bürgerbüro


im Dienstleistungszentrum, Willi-Becker-Allee 7

Bilk, Bachstraße 145,

Oberkassel, Friesenstraße 56,

Kaiserswerth, Kaiserswerther Markt 35,

Rath, Münsterstraße 508 (aktuell wegen Umbauarbeiten Münsterstr. 519),

Gerresheim, Neusser Tor 8,

Eller, Gertrudisplatz 8,

Benrath, Benrodestraße 46 (aktuell wegen Umbauarbeiten Benrodestr. 46A),

Wersten / Holthausen, Bahlenstraße 178-180 (im Falkenbergcenter - 3. OG),

Garath, Frankfurter Str. 231,

Unterbach, Breidenplatz 8

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