Karnevalsverein hat keinen Anspruch auf Corona-Hilfen

Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt entschieden. Demnach haben Vereine, die nur mit Ehrenamtlern arbeiten, keinen Anspruch auf bestimmte Coronahilfen.

Eine kleine Waage und ein Gerichtshammer. Symbole, die für ein Gericht stehen.

Düsseldorfer Karnevalsverein hatte geklagt

Im konkreten Fall hatte ein Düsseldorfer Karnevalsverein geklagt, um Novemberhilfen in Höhe von gut 20.000 EUR zu erhalten. Der Karnevalsverein hatte im Winter 2021 einen Antrag auf Erhalt der so genannten „Novemberhilfe“ gestellt. 21.000 EUR wollten die Düsseldorfer Karnevalisten haben, um laufende Kosten und Einnahmeausfälle zu decken, die durch Corona entstanden waren.

Antrag zunächst bewilligt

Die Bezirksregierung bewilligte damals zunächst auch eine Abschlagszahlung von einigen Tausend Euro. Jetzt allerdings wurde das Geld zurückgefordert. Begründung: Anspruch hätten nur Firmen oder Vereine mit mindestens einem hauptamtlichen Mitarbeiter. Da der Karnevalsverein den nicht vorweisen konnte, entschied das Gericht jetzt, dass kein Anspruch auf das Geld besteht.

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So haben wir bereits darüber berichtet

Die Brauchtum-Seite von Antenne Düsseldorf

Nachrichten aus dem Düsseldorfer Winterbrauchtum

Hier informiert das Comitee Düsseldorfer Carneval