Beleidigung oder Meinungsfreiheit? Prozess in Düsseldorf

Weil sie die Düsseldorfer FDP-Bundestagsabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann im Internet beleidigt haben soll, muss sich ab heute (15. Mai 2024) eine Frau aus Düsseldorf vor Gericht verantworten. Die Rentnerin soll Strack-Zimmermann als „armseliges Monster“ bezeichnet haben.

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Nach der Äußerung wurde Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft machte die Urheberin der Beleidigung ausfindig, jetzt soll die 67jährige 1.200€ Geldstrafe zahlen. Die Düsseldorferin hatte sich über einen Beitrag von Strack-Zimmermann zur Ukraine geärgert und sie deshalb offenbar beleidigt. Die Rentnerin indes will die Strafe nicht akzeptieren. Sie hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Nun muss das Amtsgericht prüfen, ob die Bezeichnung „armseliges Monster“ von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder eine Beleidigung darstellt.

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