Düsseldorf - Corona-Schutzverordnung konkretisiert
Veröffentlicht: Donnerstag, 17.12.2020 12:53
Wir starten in den zweiten Tag des harten Lockdowns und das Land NRW muss einige Regeln konkretisieren. Ab sofort ist festgeschrieben, dass Sonnenstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen nicht betrieben werden dürfen. Fest steht nun auch, dass auch Reisebüros unter das Verbot des Einzelhandels fallen.

In Handygeschäften dürfen kaputte Geräte zwar repariert oder ausgetauscht werden. Neue Handys dürfen aber nicht verkauft werden. Alle Verordnungen gelten jetzt einheitlich bis zum 10. Januar und können auf ad.de unter den Nachrichten ausführlich nachgelesen werden.
Corona-Schutzverordnung des Landes NRW: