Düsseldorf: hier müssen wir Laub fegen

Im Herbst sieht das gelb-rote Laub in unserer Stadt schön aus - Kann aber auf den Gehwegen auch gefährlich rutschig werden. Hausbesitzer müssen das Laub entfernen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für den Herbst. Die Pflicht zum Laub kehren besteht zuerst für das eigene Grundstück.

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Wenn die Gemeinde die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige aber auf die Hausbesitzerinnen und -besitzer übertragen hat, müssen die sich darum kümmern. Wenn sonst nämlich dort jemand ausrutscht, wird es teuer. Hausbesitzer können die Pflicht aber an ihre Mieterinnen und Mieter weitergeben. Das muss aber vorher im Mietvertrag festgelegt sein.

Weitere Infos und Links zum Thema:

Alle Infos von der Verbraucherzentrale NRW

Wohin mit dem Laub?

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