Düsseldorf: Kläger müssen Soforthilfe nicht zurückzahlen

Das Land NRW ist fürs erste mit dem Versuch gescheitert, von tausenden Kleinunternehmern und Selbständigen Corona-Soforthilfen zurück zu fordern.

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Nach Ansicht des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts waren die Antragsformulare und Genehmigungs-Bescheide zu missverständlich formuliert. Der Betreiber eines Düsseldorfer Schnellrestaurants und ein Steuerberater aus unserer Stadt haben vor Gericht Recht bekommen. Die Solo-Selbständigen müssen Corona-Hilfen in Höhe von 7.000 Euro nicht an das Land zurückzahlen. Beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sind noch weitere ca. 500 Klageverfahren rund um den Komplex der Corona-Soforthilfen anhängig.

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