Düsseldorf: Metzelder-Urteil ist rechtskräftig

Das Urteil im Fall „Christoph Metzelder“ ist rechtskräftig. Die Verteidigung wird gegen die Bewährungsstrafe keine Rechtsmittel einlegen, die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufung zurückgezogen. Damit wird der Prozess nicht noch einmal neu aufgerollt.

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Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt, weil das Gericht am vergangenen Donnerstag nicht darüber entschieden hatte, wie es mit dem Handy von Metzelder weitergeht. Der ehemalige Nationalspieler hat auf das Handy nun verzichtet, daraufhin hat die Staatsanwaltschaft die Berufung zurückgenommen. Metzelder selbst verzichtet ebenfalls auf Rechtsmittel. Damit sind die 10 Monate auf Bewährung rechtskräftig. Metzelder hatte am Donnerstag die Vorwürfe weitestgehend eingeräumt. Der Ex-Fußballspieler stand wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie vor Gericht.

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