Düsseldorf: Schmerzensgeldforderung nach Corona-Infektion

Weil ihre Tochter sich in der Schule mit dem Coronavirus angesteckt haben soll, fordert ein Elternpaar vom Land Nordrhein-Westfalen 19 000 Euro Schmerzensgeld. Sie werfen der Schule schwere Versäumnisse und damit eine Amtspflichtverletzung vor. Das Düsseldorfer Landgericht räumt der Klage aber kaum Erfolgschancen ein.

Die Eltern sind der Ansicht, dass sich ihre Tochter im April 2021 in der Schule nur anstecken konnte, weil eine erkrankte Mitschülerin trotz sichtbarer Symptome nicht rechtzeitig nach Hause geschickt worden sei. Fast vier Wochen habe die Familie deshalb in Quarantäne verbringen müssen. Das Land NRW bestreitet Versäumnisse der Schule oder der Lehrer. Es sei unklar, ob die Tochter sich damals wirklich bei dieser Schülerin infiziert habe. Ähnlich sehen das auch die Richter des Landgerichts. Die beiden Parteien haben jetzt zwei Wochen Zeit sich zu äußern.

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