Düsseldorf: "Wohnraum-ID" für Vermieter*innen

Wer in Düsseldorf seine Wohnung kurzzeitig vermietet, muss sich seit diesem Monat an weitere neue Regeln halten (7. Juli 2022). Vermieter*innen benötigen dafür jetzt eine "Wohnraum-ID". Sie kann online beim Land NRW beantragt werden und soll helfen, die Zweckentfremdung von Wohnungen einzudämmen.

Wer seine Wohnung zum Beispiel für touristische Zwecke kurzzeitig vermietet, braucht jetzt die "Wohnraum-ID". Nur so darf er oder sie zum Beispiel in Onlineportalen inserieren. Für Wohnungen, die schon länger auf Plattformen registriert sind, gilt noch eine Übergangsfrist bis Ende September. Grundsätzlich dürfen Wohnungen in Düsseldorf bis zu 90 Tage pro Jahr kurzzeitvermietet werden; für Studierende sind es 180 Tage. Längere Zeiträume müssen extra genehmigt werden.

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Weitere Infos zur "Wohnraum-ID"

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