Elektronische Patientenakte wird Standard

Mit dem Start in das neue Jahr gibt es jetzt eine elektronische Patientenakte. Sie wird Standard für alle gesetzlich Versicherten, die nicht wider­sprechen.

 Ein Stethoskop liegt auf einer Krankenakte.
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Das hat auch Folgen für das Bonusheft in Zahnarztpraxen, berichtet die Verbraucherzentrale.

Regelmäßige Vorsorge zahlt sich aus

Wer regelmäßig zur Vorsorge in die Zahnarztpraxis geht, wird belohnt: Wenn ein Zahnersatz notwendig wird, gibt es damit mehr Zuschüsse von den gesetzlichen Krankenkassen. Bisher wurden die Vorsorge-Termine in einem Bonusheft aus Papier dokumentiert. Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte wird das jetzt automatisch eingetragen.

Papier-Bonusheft bleibt gültig

Das digitale Bonusheft wird automatisch aktualisiert, sobald die Zahnarztpraxis die Abrechnungsdaten übermittelt. Das traditionelle Papier-Bonusheft bleibt weiterhin gültig und kann bei Verlust durch den Zahnarzt neu ausgestellt werden.

Weitere Infos und Links zum Thema:

Stiftung Warentest zur elektronischen Patientenakte

Verbraucherzentrale NRW

Unsere Meldung: E-Rezept wird für Praxen verpflichtend