Frankreich stellt Verfahren nach Germanwings-Absturz ein

Sieben Jahre nach dem Germanwings-Absturz in den Alpen hat die französische Justiz das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt.

Drei blaue Ausrufezeichen auf grauem Grund.
© Antenne Düsseldorf

Das Strafgericht in Marseille kam zu dem Ergebnis, dass niemand habe vorhersehen und verhindern können, dass der Copilot den Airbus im März 2015 (24. März 2015) absichtlich zum Absturz bringt und gegen einen Berg steuert, so eine Gerichtssprecherin. Bei dem Unglück waren alle 150 Menschen an Bord des Flugs von Barcelona nach Düsseldorf ums Leben gekommen. Zu den Opfern zählten unter anderem auch der Sänger Oleg Bryjak, ein Ensemble-Mitglied der Deutschen Oper am Rhein und auch die Düsseldorfer Sängerin Maria Radner, die mit ihrer Familie auf der Rückreise von einem Auftritt war.

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