GEG: Das müsst ihr beim neuen Heizungsgesetz beachten
Veröffentlicht: Mittwoch, 24.01.2024 12:50
Über dieses Gesetz wurde viel gestritten: Seit dem 1. Januar 2024 ist das GEG - Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Das müsst ihr wissen.
Seit dem 1. Januar 2024 greifen die ersten Regelungen des sogenannten Heizungsgesetzes. Generell sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Konkret gilt diese Ökostrom-Pflicht laut Wirtschaftsministerium für alle Neubauten in Neubaugebieten, für die ab Januar ein Bauantrag gestellt wird.
Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Wann ihre Eigentümer umrüsten müssen, ist vor allem von der kommunalen Wärmeplanung abhängig. Hauseigentümer können allerdings einen Zuschuss einstreichen, wenn sie sich früher als vorgegeben von ihrer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung trennen.
Die wichtigsten Regeln des Heizungsgesetzes im Überblick
Wichtig vielleicht vorweg: für bestehende und funktionierende Heizungen gibt erst einmal keine zu beachtende Änderung. Für Heizungen in Bestandsgebäuden gibt es eine Übergangsfrist. Eigentümer können in dieser Zeit sich überlegen, wie sie in Zukunft mit einer neuen Heizung umgehen wollen - eine mit überwiegend erneuerbaren Energie, einer Wärmepumpe oder ob sich das Haus an ein Fernwärmenetz anschließen möchte. Kommunen müssen dazu Pläne vorlegen - große Kommunen bis Mitte 2026, klein bis Mitte 2028.
Weitere zu beachtende Regelungen haben wir euch unten aufgelistet:
- Geht eine bestehende Heizung kaputt, muss die neue zu mindestens 65 Prozent aus mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Übergangsfrist beträgt fünf Jahre, bei Etagenheizungen 13. Ist ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich, gilt eine zehnjährige Frist.
- Im Jahr 2024 dürfen Gasheizungen nur noch nach einer professionellen Beratung eingebaut werden - neben Energieberatern sind Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure oder Elektrotechniker geeignete Experten
- Die Bundesregierung stellt für Heizungsaustausche Fördermittel zur Verfügung. Die Höchstsumme lautet 21.000 Euro, oder anders: Fördermittel sind auf maximal 70 Prozent gedeckelt.
- Eine Grundförderung von 30 Prozent für den Tausch soll es ebenfalls geben. Interessant: Wer seine alte Heizung austauscht, obwohl er nicht dazu verpflichtet ist, erhält eine zusätzliche Förderung.
- Für Mieterinnen und Mieter wichtig: Vermieter können unter Bedingungen oder Vorgaben Kosten umlegen. Wenn Vermieter in klimafreundliche Heizungen investieren, können maximal zehn Prozent auf Mieter umgelegt werden. Aber auch nur, wenn staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden. Wird auf die Förderung verzichtet, sind es nur acht Prozent.
Was bedeuten 65 Prozent regenerativer Energien?
Neue Heizungen müssen einen Anteil von "mindestens 65 Prozent regenerativer Energien" vorweisen. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten oder Wege:
- Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Anschluss an (Fern)Wärmenetz
- Heizung auf Basis von Solarthermie
- Biomasseheizung (Holz oder Pellets)
- Heizung, die erneuerbare Energien oder Flüssiggas nutzt (nur in Bestandsgebäuden)
- Hybrid-Heizung (Kombination aus Gas/Öl und erneuerbaren Energiequellen)
Umstrittenes Heizungsgesetz
Die Bundesregierung will mit dem GEG nach eigenen Angaben die sogenannte Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und so das Klima schützen. Das Gesetz hatte für teils heftige Kritik gesorgt, sowohl von Oppositionsseite als auch von Klimaschützern. Es wurde erst im September 2023 vom Bundestag beschlossen, nachdem die Bundesregierung über die Sommerpause hinweg am Gesetz Änderungen vorgenommen hatte.
Autor: Joachim Schultheis (mit dpa)