Gerichtsurteil: Kein Gesichtsschleier im Unterricht
Veröffentlicht: Mittwoch, 04.12.2024 13:50
Kein Gesichtsschleier im Schulunterricht - Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf jetzt entscheiden. Das Berufskolleg Bachstraße hatte einer Schülerin die Teilnahme am Unterricht untersagt, weil diese einen Gesichtsschleier (Niqab) getragen hatte. Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Entscheidung der Schule war rechtens.

Die 17-jährige Schülerin und ihre Eltern hatten einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung gestellt - dieser wurde jetzt abgelehnt. Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Entscheidung der Schule war rechtens.
Hintergrund der Entscheidung
Die Begründung: Durch die Vollverschleierung wäre eine offene Kommunikation im Unterricht nicht möglich. Und das würde gegen die gesetzliche Pflicht der Schule verstoßen, die Erziehungs- und Bildungsziele zu erfüllen, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Vor allem bei der mündlichen Mitarbeit könne eine entsprechende Kommunikation nicht gelingen, ohne den Gesichtausdruck des Gegenübers wahzunehmen. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden.