Hitze in Düsseldorf: Diese Rechte haben wir
Veröffentlicht: Montag, 18.07.2022 14:24
Viele Düsseldorfer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden mit Blick aufs Thermometer gerne hitzefrei haben - ein Recht darauf gibt es aber nicht. Das hat uns eine Sprecherin des DGB hier in NRW bestätigt.
Trotzdem: Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht. Bei Temperaturen über 26 Grad Raumtemperatur müssen sie Maßnahmen zum Hitzeschutz ergreifen, etwa Getränke bereitstellen oder die Sonne mit Markisen abhalten. Bei mehr als 35 Grad gilt ein Büro als nicht mehr arbeitsfähig, Sabine Graf vom DGB hier in NRW.
Im Grunde genommen gibt es im deutschen Arbeitsrecht drei Hitzestufen. Die erste beginnt ab 26 Grad Raumtemperatur in den Büros. Hier gibt es dann eine erste Anforderung. "Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen für Abkühlung sorgen, beispielsweise durch Getränke, natürlich aber auch durch die Lockerung der Kleidungsregeln, dass man beispielsweise ohne Krawatte im Büro sitzen darf oder auch in einer Bank und dergleichen", erklärt Rechtsanwalt Kempgens. Mit 30 Grad wird aus dem 'sollen' ein 'müssen'. Es muss für Abkühlung gesorgt werden, egal in was für einer Form, ob Sonnenschutz, Kaltgetränke oder Frischluft.
Mit Überschreitung von 35 Grad Lufttemperatur - also ab 36 Grad - ist laut Kempgens in aller Regel Schluss.
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