Kein Unterrichtsausschluss für Maskenverweigerer
Veröffentlicht: Dienstag, 25.08.2020 15:06
Schüler, die keine Maske tragen, dürfen nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das hat heute (25. August) das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden. Der Hinntergrund: Zwei Schüler, die sich geweigert hatten, eine Maske zu tragen, mussten in Düsseldorf das Klassenzimmer verlassen. Zu Unrecht - so das heutige Urteil.

Es gelte zwar - laut Verordnung - die Pflicht für Schüler eine Maske zu tragen. Die Schule habe allerdings nicht das Recht, sie vom Unterricht auszuschließen, wenn sie sich weigern. Das Recht hat die Schule nur, wenn die Schüler nachweislich erkrankt sind und von ihnen eine konkrete Gesundheitsgefahr ausgeht. Allerdings erlitten die Schüler auch eine Niederlage vor Gericht. Sie wollten, dass man sie grundsätzlich vom Tragen einer Maske im Unterricht entbindet. Das Gericht hatte diesen Antrag abgewiesen. Gegen diese Entscheidungen kann noch Beschwerde eingelegt werden.