Masern-Impfpflicht in Deutschland – In Kitas und Schulen geht es nur noch mit Impfung

Am März gilt in Deutschland eine Impfpflicht für Masern. Das haben Bund und Länder im letzten Jahr beschlossen. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Übersteht man die Krankheit, ist das Immunsystem noch bis zu drei Jahre geschwächt, sagen Experten. Die Folge: Kinder erkranken häufiger und schwerer an anderen Krankheiten in dieser Zeit.

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Wer muss alles die Impfung nachweisen?

Eltern müssen einen Nachweis erbringen, dass ihre Kinder geimpft sind, bevor sie eingeschult werden oder in die Kita gehen. Das gilt auch für Kinder, die bereits zur Schule oder in die Kita gehen. Hier hat man bis zum 31. Juli 2021 Zeit. Sollte das nicht passieren drohen Strafen von bis zu 2500 Euro. Aber nicht nur die Kinder müssen einen ausreichenden Impfschutz nachweisen, auch Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal müssen ihren Impfschutz nachweisen. Hier gilt allerdings eine Einschränkung. Das gilt nur für Personen, die nach 1970 geboren sind.

Wie wird der Nachweis erbracht?

Mit Impfausweis oder dem gelben Kinderuntersuchungsheft. Alternativ geht auch ein ärztliches Attest, sagt das Bundesgesundheitsministerium. Das gilt besonders bei bereits erlittener Krankheit. Auch kann man einen Nachweis von einer zuvor besuchten Einrichtung abgeben, wenn dort bereits ein Nachweis erbracht wurden. Beispiel: Das Kind wechselt von der Kita in die Schule.

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