Neue Coronaschutzverordnung für NRW: Das sind die Neuerungen
Veröffentlicht: Freitag, 22.01.2021 07:05
Mit dem 25. Januar tritt die nächste Version der Coronaschutzverordnung in Kraft. Angepasst an die neuen Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens gibt es einiges zu beachten. Die wichtigsten Regeländerungen gibt es hier im Überblick.
Ab Montag müssen in NRW OP-Masken, FFP2-Masken oder KN95-Masken in Bussen und Bahnen, Supermärkten, Arztpraxen und Gottesdiensten getragen werden. Das geht aus der neuen Coronaschutz-Verordnung des Landes hervor, die am Donnerstagabend (21. Januar) veröffentlicht wurde. José Narciandi aus unserem Landtagsstudio fasst die wichtigsten Punkte und Änderungen zusammen.
„Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen“, heißt es in der neuen Verordnung. Kinder bis zum Grundschulalter sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen. Wo man keine OP- oder FFP2-Maske tragen muss, gelten weitgehend die bisherigen Regeln für normale Alltagsmasken. Die muss man zum Beispiel weiter auf Spielplätzen benutzen.
Kein Alkoholverbot in Öffentlichkeit mehr
Gestrichen wurde das allgemeine Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Lediglich der Verkauf ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten. In Bayern war das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit vor wenigen Tagen gekippt worden. Auch in NRW hatte es nach Medienberichten rechtliche Bedenken gegeben.
Scharfe Auflagen für Gottedienste
Die neue Coronaschutz-Verordnung stellt unterdessen strengere Regeln für Religionsgemeinschaften auf, was das Abhalten von Gottesdiensten angeht. Die Gemeinden müssen - wenn nicht bereits entsprechende Schutzkonzepte vorgelegt wurden - ihre Zusammenkünfte bei mehr als zehn Teilnehmern beim zuständigen Ordnungsamt vorher anmelden. Zuletzt hatte es immer wieder Ärger um Gottesdienste freikirchlicher Gemeinden in NRW gegeben.
Landkreise und Städte müssen schärfere Maßnahmen stets prüfen
Galt zuletzt die Kennzahl 200 bei der sogenannten 7-Tages-Inzidenz als Schallgrenze für rigorose Maßnahmen wie zum Beispiel die 15-Kilometer-Regelung, müssen die Kreise und kreisfreien Städte jetzt auch bei niedrigeren Zahlen individuelle Maßnahmen prüfen - wenn sie nicht ein Absinken unter die Zahl 50 bis zum Ende des Lockdowns am 14. Februar erwarten. De facto betrifft das quasi alle Regionen in NRW. Nur Münster hatte zuletzt bereits bei einem Wert unter 50 gelegen.
"Viele Menschen wünschen sich eine Rückkehr zur Normalität. Das ist verständlich. Die aktuelle Lage aber ist, dass die Infektionszahlen nicht deutlich genug sinken und parallel eine mutierte schneller übertragbare Corona-Variante auftritt, deren Ausbreitung verhindert werden muss", teilte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstagabend mit. "Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat nach den Beschlüssen von Bund und Ländern unverzüglich gehandelt, indem sie heute mit einer neuen Verordnung die bestehenden Maßnahmen verlängert, präzisiert und nachschärft."
Die Coronaschutzverordnung ist ab dem 25. Januar gültig und wird am 14. Februar außer Kraft treten. (js/dpa)