Pflichten bei winterlichen Verhältnissen

Nach dem freundlichen Start in diesen Mittwoch, könnte uns morgen (9. Januar 2025) Schnee in Düsseldorf erwarten.

Schneematsch auf Radweg
© ADFC Düsseldorf

Damit einher gehen einige Pflichten, die wir beachten sollten - zum Beispiel vor unserer Wohnung, aber auch wenn wir Autofahren wollen.

Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentürmer

Ab 7 Uhr morgens ist für einen sicheren Gehweg vor dem Haus zu sorgen. Die Pflicht liegt grundsätzlich beim Eigentümer, es kann aber auch im Mietvertrag geregelt sein, dass Mieterin oder Mieter verantwortlich sind. Der Schnee ist dabei idealerweise auf das eigene Grundstück zu schippen; bei Glatteis muss alle drei Stunden gestreut werden.

Alpine-Symbol auf Reifen bei winterlichen Verhältnissen

Wer morgen früh Autofahren will und winterliche Straßenverhältnisse vorfindet, darf nur mit Winterreifen fahren. Seit dem vergangenen Herbst gibt es dabei eine Verschärfung: Nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol sind erlaubt - das M+S-Symbol für "Matsch+Schnee" ist veraltet.

Weitere Infos und Links zum Thema:

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Düsseldorf

Im Radio halten wir Euch laufend über die Wetterlage auf dem Stand

Der Antenne Düsseldorf-Wetterservice

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