Sechseinhalb Jahre Haft nach Schüssen auf einen Barbetreiber

Das Landgericht Düsseldorf hat jetzt (25. November 2024) ein Urteil im Fall der tödlichen Schüsse vor einer Bar auf der Herzogstraße verkündet. Der 52-jährige Schütze wurde zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte im April insgesamt vier Schüsse abgegeben; die ersten beiden Schüsse wurden als Notwehr anerkannt, da das Opfer eine Waffe gezogen hatte.

Eine kleine Waage und ein Gerichtshammer. Symbole, die für ein Gericht stehen.

Hintergrund des Streits

In der Nacht zum 29. April war ein Streit zwischen den beiden Geschäftspartnern vor der Bar eskaliert. Hintergrund war ein Konflikt um ein illegal weiterbetriebenes Würfel-Glücksspiel durch das Opfer. Zeugen haben vor Gericht bestätigt, dass der Barbetreiber zuerst eine Waffe gezogen hatte. Trotz sofortiger Wiederbelebungsversuche starb das Opfer noch am Tatort.

Urteil und rechtliche Konsequenzen

Es blieb unklar, welcher der vier Schüsse letztlich tödlich war. Aufgrund dieser Unsicherheit und dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" wurde der Schütze nicht wegen Totschlags, sondern nur wegen versuchten Totschlags verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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