Solarpflicht in Düsseldorf: Alle Infos

In Düsseldorf wird es bald immer mehr Solaranlagen geben. Grund dafür ist die Solarpflicht für neue Wohngebäude, die seit diesem Jahr in NRW gilt. Der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen hat jetzt über Pflichten und Ausnahmen informiert.

Wohnhaus mit Solaranlage auf dem Dach. Im Hintergrund sind zwei weitere Häuser zu sehen.
© Landeshauptstadt Düsseldorf, Uwe Schaffmeister

Neue Solarpflicht für Wohngebäude in NRW

Grundsätzlich gilt die Solarpflicht für alle Neubauten, deren Bauantrag seit dem 1. Januar gestellt wurde oder wird. Bei den Neubauten muss die Solaranlage dann mindestens 30% der gesamten Dachfläche bedecken.

Solarpflicht: Ausnahmen und Strafen

Von der Solarpflicht ausgenommen sind unter anderem alle untergeordneten Gebäude und Behelfsbauten - wie zum Beispiel Gartenlauben oder Garagen und Kleingebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern. Wer die Solarpflicht nicht beachtet, muss bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus mit 5000 Euro Bußgeld rechnen. Bei einem Mehrfamilienhaus drohen bis zu 25.000 Euro Strafe.

Weitere Infos und Links zum Thema:

So informiert Haus & Grund Rheinland Westfalen

Städtische Gebäude sollen Solaranlagen bekommen

Stadt fördert weiterhin Balkonkraftwerke





Weitere Meldungen