Stadt Düsseldorf muss Deichpläne abändern
Veröffentlicht: Montag, 26.06.2023 15:38
Die Stadt muss ihre Pläne für einen Teil des Himmelgeister Deichs anpassen. Das geht aus einem entsprechenden Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Konkret geht es dabei um einen Bereich des Himmelgeister Rheinbogens, in dem der Hochwasserschutz verbessert werden muss.
Ursprünglich wollten Stadt und Bezirksregierung an der Stelle den alten Deich sanieren. Dagegen hatte der Bund für Natur- und Umweltschutz (BUND) aber geklagt. Mit der Begründung, dass die Pläne gegen verschiedene Vorgaben des Wasserschutzrechtes verstoßen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte dem BUND im vergangenen Jahr zugestimmt und die Pläne im vergangenen Jahr als rechtswidrig eingestuft. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Bezirksregierung nicht in Revision gehen kann. Das bedeutet, dass die Stadt ihre Pläne überarbeiten muss. Möglich wäre zum Beispiel, dass der Deich zurück verlegt und im Landesinneren neu gebaut wird. Dadurch könnten zusätzliche Hochwasserrückhalteflächen geschaffen und das Ökosystem gestärkt werden. Konkrete Pläne gibt es aber noch nicht.