Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen - Das müsst ihr jetzt wissen
Veröffentlicht: Dienstag, 27.12.2022 13:11
Der Ausbau der Sonnenenergie nimmt gerade so richtig Fahrt auf. Es werden immer mehr Dächer mit Modulen eingedeckt.
Der Lauf auf Solarenergie liegt an der Energiekrise, die für deutlich steigende Kosten gesorgt hat. Viele denken um. Und die Ampel hat auch schon dafür gesorgt, dass es im nächsten Jahr so weiter gehen kann.
"Umsatzsteuerlichen Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen"
Der sperrige Titel "umsatzsteuerlichen Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen" heißt übersetzt, dass bei einer Solaranlage, die nächstes Jahr geliefert würde, 19 Prozent günstiger seien sollte. Denn die Umsatzsteuer auf alle wesentlichen Bestandteile so einer Anlage fallen weg. Was jetzt wesentliche Bestandteile sind, das ist offenbar noch nicht so ganz klar. Man muss zum Beispiel Dachhaken kaufen, sonst wird aus so einem Solarmodul schnell mal ein Sonnensegel. Unterm Strich soll es aber im nächsten Jahr noch mal einen Schub geben, weil die Steuern sinken werden. Wenn jetzt die Händler nicht gleichzeitig die Preise nach oben schrauben, dann lohnt sich so eine Anlage im nächsten Jahr deutlich mehr.
Skepsis, ob der Rabatt beim Endverbraucher ankommt
Es gibt bei steuerlichen Maßnahmen und Subventionen immer Mitnahmeeffekte. Aber die Ampel-Regierung ruft im guten Glauben dazu auf, den Steuerverzicht auch wirklich weiterzugeben.
Betrieb wird attraktiver
In Zukunft soll auch beim Betrieb der Solaranlage keine Umsatzsteuer mehr anfallen. Finanzrechtlich sind viele Anlagenbetreiber Kleinunternehmer, weil sie Strom erzeugen. Da sollen Betreiber ebenfalls keine 19 Prozent Umsatzsteuer mehr abführen, wenn mit der Anlage eine bestimmte Größe nicht überschritten wird. Die Grenze bildet dabei die sogenannte Kleinunternehmerregel. Trotzdem ist der Einbau einer Solaranalge weiter mit viel bürokratischen Aufwand verbunden.