Allergenkennzeichnung in Düsseldorfs Gastronomie
Veröffentlicht: Dienstag, 22.10.2024 05:53
Die Stadt überprüft in Düsseldorfs Restaurants, Kantinen und Geschäften immer wieder die Allergenkennzeichnungspflicht. Diese gibt es seit zehn Jahren. Noch immer (22. Oktober 2024) halten sich viele Betriebe nicht dran. Das zeigen regelmäßige Kontrollen.
Wichtigkeit der Allergenkennzeichnung
Seit 2014 müssen Einrichtungen, die Lebensmittel verkaufen, EU-weit deutlich auf Allergene hinweisen. Das ist deshalb wichtig, weil sie bei Menschen mit Unverträglichkeiten unter Umständen schwere allergische Reaktionen hervorrufen können, die im schlimmsten Fall lebensbedrohlich sein können. Das kann zum Beispiel bei Erdnüssen passieren. Aber auch glutenhaltiges Getreide oder Milchprodukte können bei Unverträglichkeit Probleme bereiten. Die Infos zu den enhaltenen Allergenen müssen deshalb entweder auf der Packung, in der Speisekarte oder aber auf einem Aushang aufgeführt werden.
Diese Zutaten lösen am häufigsten Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien aus
1. Glutenhaltiges Getreide
2. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
4. Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse
5. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
6. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse
7. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse
8. Schalenfrüchte
9. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
10. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
11. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
12. Schwefeldioxid und Sulphite
13. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
14. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse