Allergenkennzeichnung in Düsseldorfs Gastronomie

Die Stadt überprüft in Düsseldorfs Restaurants, Kantinen und Geschäften immer wieder die Allergenkennzeichnungspflicht. Diese gibt es seit zehn Jahren. Noch immer (22. Oktober 2024) halten sich viele Betriebe nicht dran. Das zeigen regelmäßige Kontrollen.

Ein schön angerichteter Teller mit Essen. Er steht auf einem gedeckten Tisch.

Wichtigkeit der Allergenkennzeichnung

Seit 2014 müssen Einrichtungen, die Lebensmittel verkaufen, EU-weit deutlich auf Allergene hinweisen. Das ist deshalb wichtig, weil sie bei Menschen mit Unverträglichkeiten unter Umständen schwere allergische Reaktionen hervorrufen können, die im schlimmsten Fall lebensbedrohlich sein können. Das kann zum Beispiel bei Erdnüssen passieren. Aber auch glutenhaltiges Getreide oder Milchprodukte können bei Unverträglichkeit Probleme bereiten. Die Infos zu den enhaltenen Allergenen müssen deshalb entweder auf der Packung, in der Speisekarte oder aber auf einem Aushang aufgeführt werden.

Diese Zutaten lösen am häufigsten Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien aus

1. Glutenhaltiges Getreide

2. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse

4. Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse

5. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse

6. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse

7. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse

8. Schalenfrüchte

9. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse

10. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse

11. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse

12. Schwefeldioxid und Sulphite

13. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse

14. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

Weitere Infos und Links zum Thema:

Ausführliche Mitteilung der Stadt

Zur Homepage des Instituts für Verbraucherschutz

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