Düsseldorf: darauf muss ich beim Ferienjob achten

Wenn am Mittwoch hier in Düsseldorf und ganz NRW die Sommerferien beginnen, nutzen einige Schüler:innen die Zeit, um Geld zu verdienen. Allerdings gelten Regeln für die Ferienarbeit, darauf weist der DGB Düsseldorf hin.

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Wichtig sei es, dass es auch für einen Ferienjob einen schriftlichen Vertrag gebe. Hier muss drinstehen, welche Aufgaben anstehen, wie die Arbeitszeiten sind und wie die Bezahlung geregelt ist. Gefährliche Arbeiten sind grundsätzlich verboten für junge Menschen unter 18 Jahren. Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge sind hingegen erlaubt. Zudem gilt auch für Ferienarbeit der Mindestlohn (12 Euro/Stunde), allerdings nur für Menschen ab 18 Jahren.

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Arbeitszeiten:

13-14 Jahre alt: nur mit Zustimmung der Eltern, nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr

15-17 Jahre alt: maximal vier Wochen im Jahr, mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 bis 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.


Pausen:

Wer arbeitet, muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.


Webseite des DGB Düsseldorf

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