Düsseldorf: Urteil zu Corona-Quarantäne
Veröffentlicht: Donnerstag, 31.10.2024 05:00
Unternehmen haben keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung, wenn ihre Mitarbeiter wegen eines positiven Corona-Tests ohne Symptome in Quarantäne müssen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Grundsatzurteil entschieden.
Corona-Quarantänen
Im verhandelten Fall musste eine Mitarbeiterin im November 2022 eine Woche zu Hause bleiben, weil sie positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Da sie nicht von zu Hause aus arbeiten konnte, wollte ihr Arbeitgeber den weitergezahlten Lohn vom Landschaftsverband Rheinland erstattet bekommen.
Keine Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz
Das Gericht entschied jedoch, dass Arbeitnehmer ohne Symptome zwar Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, Unternehmen aber keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz zusteht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Mit ihr kann die zweite Instanz übersprungen werden. Beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sind derzeit noch 300 ähnliche Klagen anhängig.
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Hier informiert das Düsseldorfer Verwaltungsgericht