Düsseldorf: Urteil zu Corona-Quarantäne

Unternehmen haben keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung, wenn ihre Mitarbeiter wegen eines positiven Corona-Tests ohne Symptome in Quarantäne müssen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Grundsatzurteil entschieden.

Eine gebrauchte und weggeworfene Corona-Maske auf dem Bürgersteig.

Corona-Quarantänen

Im verhandelten Fall musste eine Mitarbeiterin im November 2022 eine Woche zu Hause bleiben, weil sie positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Da sie nicht von zu Hause aus arbeiten konnte, wollte ihr Arbeitgeber den weitergezahlten Lohn vom Landschaftsverband Rheinland erstattet bekommen.

Keine Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz

Das Gericht entschied jedoch, dass Arbeitnehmer ohne Symptome zwar Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, Unternehmen aber keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz zusteht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Mit ihr kann die zweite Instanz übersprungen werden. Beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sind derzeit noch 300 ähnliche Klagen anhängig.

Weitere Infos und Links zum Thema:

Hier informiert das Düsseldorfer Verwaltungsgericht

Düsseldorf: Folgen der Corona-Kontaktverbote bei Kindern

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