Kinder & Corona: Das ändert sich in Sachen Betreuung

Zum Thema Kinderbetreuung: Kinder, deren Eltern einen "systemrelevanten Beruf" haben dürfen ja auch weiter in die KiTa oder Schule - und zwar auch am Wochenende und in den Osterferien. Das gilt ab Montag (23. März) und dann auch für Familien, bei denen nur ein Elternteil "systemrelevant" ist.

© SYMBOLBILD | Rawpixel.com - stock.adobe.com

Hintergrund: Seit Mittwoch (18. März) läuft an allen Schulen in NRW eine Notbetreuung. Ähnlich sieht es bei Kitas aus. Nur Eltern mit "systemrelevanten Berufen" dürfen ihre Kinder dort hinschicken, also die, die Infrastruktur am Laufen halten. Dazu gehören Ärtzte, Pflegende, Polizei aber eben auch - unter anderem - Menschen die in der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe arbeiten, KassiererInnen und LKW-Fahrer. All die dürfen jetzt, auch wenn nur ein Elternteil auf der Liste der Berufe steht (bisher war es nur erlaubt, wenn beide auf der Liste stehen) und keine eigene Betreuung möglich ist, die Hilfe in Anspruch nehmen.

Weitere Meldungen