Schlappe vor Gericht für Stadt Düsseldorf

Im Kampf gegen das Imponiergehabe so genannter Autoposer hat die Stadt schlechte Karten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute entschieden, dass die bisher angedrohten hohen Geldstrafen der Stadt rechtswidrig sind. Düsseldorf könne sich nicht über die bundesweit geltende Straßenverkehrsordnung hinwegsetzen, entschieden die Richter.

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Triumph für einen 22jährigen Mercedes AMG-Fahrer, Pleite für die Stadtverwaltung. Die hatte dem jungen Mann angedroht, dass er ein Bußgeld von 5000 EUR zahlen müsste, falls er nochmal mit aufheulendem Motor oder anderen Mätzchen auf Düsseldorfer Straßen erwischt werden würde. Doch diese Strafen darf die Verwaltung im Zweifelsfall gar nicht verhängen. Stattdessen würde auch hier die Straßenverkehrsordnung gelten und die sähe maximal 100 EUR Bußgeld vor, so das Gericht. Nun muss sich die Stadt etwas Neues einfallen lassen, um Autoposern das Leben schwer zu machen.

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