So soll es mit dem Unterricht an NRW-Schulen ab 22. Februar weitergehen

Ab dem 22. Februar wagt Nordrhein-Westfalen den "Restart" in Sachen Schulen. Erste Schüler sollen in die Klassen zurückkehren. Wer Präsenzunterricht erhält und welche Regelungen es gibt, hier im Überblick.

Der Bund-Länder-Gipfel hat die meisten Corona-Regeln bis zum 7. März verlängert. Allerdings haben die Länder das Bestimmungsrecht in Sachen Schulen. NRW wird ab dem 22. Februar schon eingreifen und hat einige neue Regelungen aufgestellt. Hier erfahrt ihr, welche es sein sollen:

Grundschulen

  • Das Ministerium hat in einer Schulmail mitgeteilt, dass für Grundschüler Präsenz- und Distanzunterricht im Wechsel stattfinden sollen - für alle Stufen.
  • Im Präsenzunterricht sollen Deutsch, Mathe und Sachkunde unterrichtet werden.

Abschlussklassen

  • Schüler*innen und Schüler in Abschlussklassen, die entscheidende Prüfungen vor der Brust haben, "wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht", teilt das Ministerium mit. Präsenzunterricht könnten auch in "voller Klassenstärke" stattfinden.
  • Dabei kann es zu einem Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht kommen oder auch Hybridunterricht sein im Rahmen der Möglichkeiten.

Weiterführende Schulen

  • Es bleibt dabei, dass Schüler ab Klasse 5 auf Distanz unterrichtet werden sollen.
  • Bei denen, die nicht die Möglichkeit dazu haben, bzw. ihnen es schwerfällt, sollen im Schulgebäude unter Aufsicht Aufgaben erledigen - wenn die jeweilige Schule dafür Möglichkeiten schaffen kann.
  • Es gibt auch weiterhin pädagogische Betreuungsmöglichkeiten für Kinder der Klassen 5 und 6.

Förderschulen und Berufskollegs

  • An Förderschulen sollen Klassen der Primarstufe sowie Abschlussklassen Präsenzunterricht erhalten.
  • Es gibt außerdem Anspruch darauf, Kinder in der Schule betreuen zu lassen, sofern es zuhause nicht möglich sei. Vor allem für Schüler in den Schwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung.
  • In Berufskollegs gibt's Distanzunterricht, Schüler*innen aus Abschlussklassen können aber in Präsenzunterricht beschult werden

Gymnasiale Oberstufe

  • Schüler*innen aus der Qualifaktionsphase 1 soll ebenfalls Präsenzunterricht ermöglicht werden, sagt das Schulministerium. Denn ihre Leistungen fließen später in die Gesamtbewertung für das Abitur ein.
  • Sonst soll auf Distanz unterrichtet werden.

Autor: Joachim Schultheis

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