Weihnachtsdekoration: Was ist erlaubt?
Veröffentlicht: Donnerstag, 28.11.2024 08:40
In unserer Stadt schmücken viele Menschen in dieser Woche ihre Häuser und Wohnungen weihnachtlich. Der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen in Düsseldorf informiert deshalb jetzt wieder darüber, was erlaubt und was verboten ist.

Dekorationsregeln für Mieter und Eigentümer
Grundsätzlich dürfen Mieter und Eigentümer Wohnung und Fenster, Balkon, Garten oder Terrasse nach ihren Wünschen dekorieren. Auch Gemeinschaftsflächen wie etwa das Treppenhaus dürfen von den Mietern gestaltet werden. Die Fluchtwege sind aber frei zu halten. Und die Nachbarn dürfen nicht gestört werden. Bei Dekoration im Außenbereich ist die Sache komplizierter: Die Dekoration muss sicher befestigt werden, dabei dürfen Mieter aber auch die Fassade nicht beschädigen. Auch bei der Weihnachtsbeleuchtung, sollten Mieter Rücksicht auf Nachbarn nehmen.
Sichere Weihnachtsbeleuchtung
Haus & Grund empfiehlt stromsparende LED-Lichterketten zu verwenden Brennende Kerzen oder Teelichter sollten außerdem nicht unbeaufsichtigt in die Fenster oder in den Hausflur gestellt werden.