Bundestagswahl: ab heute dürfen die Plakate hängen

Düsseldorf wird heute (10. Januar 2025) auf Bundestagwahl umgestaltet. Offiziell ab 18 Uhr dürfen politische Parteien ihre Wahlplakate anbringen. Gewählt wird in gut sechs Wochen, am 23. Februar.

© Michael Kappeler/dpa

Regeln für das Plakatieren

Für das Hängen gibt es einige Regeln: Zum Beispiel sind Rheinuferpromenade und Schlossturm tabu. Und auf 100 Meter Straße darf eine Partei maximal drei Standorte besetzen. Das Plakatieren an Laternenmasten übernehmen Ehrenamtliche der Parteien - großflächige Plakate werden von Dienstleistern aufgestellt. Weil all das schon für den heutigen Tag organisiert war, hatten die Parteien auch gegen den Willen der Stadt protestiert: Die Stadt wollte erst in zwei Wochen die Plakate erlauben, weil kleine Parteien bis dahin noch zur Wahl zugelassen werden können. Nach kurzer Diskussion nahm sie aber davon Abstand.

Weiterhin werden Wahlhelfende gesucht

Die Stadt braucht etwa 4.300 Freiwillige für den reibungslosen Ablauf in den Wahllokalen. Dabei ist Teamwork gefragt, damit die Stimmen abgegeben und ausgezählt werden können. Interessierte können auch einen Wunsch-Wahlraum angeben, in dem sie beispielsweise mit Familienmitgliedern oder Freunden zusammen arbeiten können. Helfen können alle, die auch wahlberechtigt sind - sprich: die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und mindestens 18 Jahre alt sind. Gesucht werden auch Helferinnen und Helfer für das Briefwahlzentrum an der Messe.

Weitere Infos und Links zum Thema:

Unsere vorläufige Berichterstattung zum Wahlkampf

zdf.de: Diese Regeln gelten für Wahlplakate

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