Düsseldorf: Hauseigentümer müssen Herbstlaub beseitigen

Es liegt immer mehr Herbstlaub auf den Straßen und das kann schnell glatt und gefährlich werden. Deshalb hat der Eigentümerverband Haus & Grund jetzt noch einmal darauf hingewiesen, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in der Regel für die Beseitigung des Laubes verantwortlich sind.

Braunes Herbstlaub, das aufgesammelt wurde.

Allerdings kann die Eigentümerin auch im Mietvertrag das Laubfegen an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben haben. Auf die Benutzung von Laubbläsern sollten wir verzichten, zum einen sind sie sehr laut und dürfen auch nur zu bestimmten Zeiten (9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr) eingesetzt werden. Zum anderen sind sie eine Gefahr für Kleintiere.

Weitere Infos und Links zum Thema:

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